AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Art Surprise GmbH

§ 1 Geltung der Bedingungen

Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich auf Basis dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen. Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme unserer Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Auftraggebers unter Hinweis auf seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird hiermit widersprochen. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.

§ 2 Angebote und Vertragsschluß

Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung. Das gilt auch für Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden. Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten sind nur dann verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird.

§ 3 Preise

Soweit nicht anders angegeben, halten wir uns an die von uns genannten Preise 7 Tage ab deren Datum gebunden. Maßgeblich sind die in unseren Auftragsbestätigungen genannten Preise zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen werden gesondert berechnet. Die Preise verstehen sich, falls nicht anders vereinbart, ohne Kosten für Verpackung, Fracht, Porto, Versicherung sowie sonstige Versandkosten.

§ 4 Zahlung

Soweit nicht anders vereinbart, sind unsere Rechnungen 8 Tage nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar. Wir sind berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Auftraggebers Zahlungen zunächst auf ältere Schulden anzurechnen. In diesem Fall werden wir dem Auftraggeber die Art der Verrechnung mitteilen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so sind wir berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über das Geld verfügen können. Im Falle von Schecks gilt die Zahlung erst dann als erfolgt, wenn der Scheck eingelöst wird. Gerät der Auftraggeber mit der Zahlung in Verzug, sind wir berechtigt, vom betreffenden Zeitpunkt an Zinsen in Höhe des von unserer Hausbank berechneten Zinssatzes für Kontokorrentkredite zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer zu berechnen. Sie sind dann niedriger anzusetzen, wenn der Auftraggeber eine geringere Belastung nachweist. Werden uns Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Auftraggebers in Frage stellen, insbesondere bei Nichteinlösung von Schecks und Zahlungseinstellungen, sind wir berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen, auch wenn wir Schecks akzeptiert haben. Wir sind in diesem Fall berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen. Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen und Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur dann berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder unstreitig sind. Zur Zurückbehaltung ist der Auftraggeber jedoch auch wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis berechtigt.

§ 5 Eigentumsvorbehalt

Bis zur Erfüllung aller Forderungen einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent, die uns aus jedem Rechtsgrund gegen den Auftraggeber zustehen, werden uns folgende Sicherheiten gewährt, die wir auf Verlangen des Auftraggebers nach seiner Wahl freigeben, soweit ihr Wert unsere Forderungen nachhaltig um mehr als 20% übersteigt: Die Ware bleibt unser Eigentum. Verarbeitung oder Umbildung erfolgen für uns als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für uns. Erlischt das (Mit-)Eigentum durch Verbindung, so wird bereits jetzt vereinbart, daß das (Mit-) Eigentum des Auftraggebers an der einheitlichen Sache wertanteilsmäßig (Rechnungswert) auf uns übergeht. Ware, an der uns (Mit-)Eigentum zusteht, wird im folgenden als Vorbehaltsware bezeichnet. Der Auftraggeber ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Verpfändungen und Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund entstehenden Forderungen bezüglich der Vorbehaltsware (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Auftraggeber bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an uns ab. Wir ermächtigen den Auftraggeber widerruflich, die an uns abgetretenen Forderungen für unsere Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Wir sind berechtigt, die Einziehungsermächtigung zu widerrufen, wenn der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware verpflichtet sich der Auftraggeber uns unverzüglich zu benachrichtigen und auf unser Eigentum hinzuweisen. Bei vertragswidrigem Verhalten des Auftraggebers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder gegebenenfalls die Abtretung der Herausgabeansprüche gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch uns liegt - soweit nicht das Verbraucherkreditgesetz Anwendung findet - kein Rücktritt vom Vertrag.

§ 6 Gefahrenübergang

Die Gefahr geht auf den Auftraggeber über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben wurde oder zwecks Versendung unser Lager verlassen hat. Falls der Versand ohne unser Verschulden unmöglich ist, geht die Gefahr bei Meldung unserer Versandbereitschaft auf den Auftraggeber über.

§ 7 Lieferzeit, Teillieferungen, Minder- und Mehrlieferungen

Liefertermine oder Fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform, Lieferfristen beginnen an dem Tag, an dem die Ware das Lager verläßt. Hat ART SURPRISE einen Liefertermin um mehr als 20 AT überschritten, muß der Auftraggeber schriftlich eine angemessene Nachfrist setzen. Verstreicht diese Frist fruchtlos, steht dem Kunden lediglich das Rücktrittsrecht vom einzelnen Liefervertrag zu. Der Rücktritt ist unverzüglich schriftlich zu erklären. Weitergehende Rechte, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere jeglicher Schadensersatz sind ausgeschlossen. Im Falle höherer Gewalt, Streik oder Aussperrung treten die Rechtsfolgen des Lieferverzugs nicht ein. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt eigenmächtig die Annahme der Ware zu verweigern. Teillieferungen innerhalb der Lieferzeit sind zulässig. Höhere Gewalt oder deren Folgen entbinden ART SURPRISE für die Dauer und im Umfange ihrer Einwirkung von der Verpflichtung zur Einhaltung der Lieferzeit und bedingen deren angemessene Verlängerung. Minder- oder Mehrlieferungen bis zu 10%, in besonderen produktionsbedingten Fällen sogar bis zu 20%, der betreffenden Warenart bleiben aus technischen Gründen vorbehalten.

§ 8 Qualitäten

Ist nichts anderes vereinbart liefert ART SURPRISE Qualität mittlerer Art und Güte. Wird laut "Muster" produziert, so gilt das übersandte Muster als Durchschnittsqualität der zu liefernden Ware. Aus drucktechnischen Gründen müssen 5% Ausschuß akzeptiert werden.

§ 9 Gewährleistung

Die Dauer unserer Gewährleistung beträgt gegenüber Kaufleuten drei, ansonsten sechs Monate. Die Gewährleistung beginnt mit dem Lieferdatum. Der Auftraggeber muß den Mangel unverzüglich nach Eingang der Lieferung mittels einer Tatbestandsaufnahme, innerhalb von 24h, schriftlich mitteilen. Bei beschädigter Verpackung muß dieser zudem sofort auf dem Frachtbrief vermerkt und vom Fahrer gegenbestätigt werden. Unsere Gewährleistung ist ausgeschlossen für: ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebnahme durch den Auftraggeber oder Dritte, übliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, nicht unseren Spezifikationen entsprechende Betriebsmittel. Wir sind berechtigt, vorhandene Mängel zunächst nachzubessern. Schlägt die Nachbesserung innerhalb einer angemessenen Frist fehl, kann der Auftraggeber nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Die Gewährleistungsansprüche sind nicht übertragbar. Die vorstehenden Absätze enthalten abschließend die Gewährleistung und schließen sonstige Gewährleistungsansprüche jeglicher Art aus. Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche aus Eigenschaftszusicherungen, die den Auftraggeber gegen das Risiko von Mängelfolgeschäden absichern sollen.

§ 10 Haftungsbeschränkung

Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsschluß und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen uns als auch gegen unsere Erfüllungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Dies gilt auch für Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung, allerdings nur insoweit, als der Ersatz von mittelbaren oder Mangelfolgeschäden verlangt wird, es sei denn, die Haftung beruht auf einer Zusicherung, die den Auftraggeber gegen das Risiko von solchen Schäden absichern soll. Jede Haftung ist auf den bei Vertragsschluß vorhersehbaren Schaden begrenzt.

§ 11 Anwendbares Recht, Gerichtsstand

Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Auftraggeber gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Soweit der Auftraggeber Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Langenfeld der ausschließliche Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.

§ 12 Salvatorische Klausel

Sollte eine der vorstehenden Regelungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen im übrigen nicht berührt. Stand: Januar 2010, alle vorangegangenen AGB verlieren hiermit Ihre Gültigkeit.

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